Dry Gin

Dry Gin

Dry Gin unterscheidet sich von „normalen“ Gin vor allem in einer Sache essentiell: er wird mindestens ein zweites Mal gebrannt. Die Abgrenzung zum London Dry Gin ist hierbei schon schwerer.

Um dieses Problem zu lösen hat die Europäische Union klar definiert, unter welchen Umständen man von Gin, Dry Gin, Distilled Gin, usw. spricht. Um Dry Gin handelt es sich, wenn der Ethylalkohol, welcher zu Destillation verwendet wird, landwirtschaftlichen Ursprunges ist, also natürlich gewonnen wird.

Nach der ersten Destillation muss das Getränk einen Alkoholgehalt von mindesten 96% enthalten, ehe die zweite beginnt, um die Mehrfach-Destillation zu erhalten. Die Aromenträger wie Wacholder und die anderen pflanzlichen Geschmacksstoffe werden während des Prozesses chargenweise hinzugefügt.

Beim Dry Gin muss der Wacholderbeeren-Geschmack unbedingt vorherrschen. Die Süßung des Destillats ist ähnlich wie bei London Dry Gin hingegen nicht gestattet. Künstliche Aromen und Farbstoffe dürfen allerdings verwendet werden.

Trotz der vielen Vorschriften gibt es keine Bestimmungen hinsichtlich dessen, wann die einzelnen Zusatzstoffe beim Destillationsprozess hinzugefügt werden. (Im Vergleich zum London Gin / London Dry Gin sollte aber erwähnt werden, dass sämtliche Vorschriften hier grundsätzlich lockerer gehandhabt werden.) Insgesamt ist der Dry Gin eher trocken und der Wacholdergeschmack steht im Vordergrund.

Übrigens war der Dry Gin vor ein paar Jahren noch gar nicht so trocken, wie der Name es vermuten lassen würde und wie es heute der Fall ist. Ursprünglich konnte man den Namen verwenden, und trotzdem so viel Zucker hinzufügen, wie das jeweilige Unternehmen für passend empfand. Erst 2014 gab die EU eine Verordnung bekannt, nach welcher auf 1 Liter Dry Gin nur noch 0,1 g Zucker hinzugegeben werden durfte.

Informationen zum Dry Gin

  • Neutralalkohol muss natürlich gewonnen werden
  • der Dry Gin muss mindestens zweimal gebrannt werden
  • der Neutralakohol muss mindestens 96% Alkoholgehalt haben
  • Wacholderbeeren müssen im Fokus des Gins stehen
  • keine Vorschriften wann Zutaten zum Destillationsprozess hinzugefügt werden müssen
  • Seit 2014 darf auf einen Liter Dry Gin maximal 0,1 g Zucker hinzugegeben werden
  • trockenes Aroma

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